Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, beim Förderverein miteinander gemäß nebenstehender Förderrichtlinie(n) einen Kostenzuschuss für die Teilnahme an Maßnahmen der Jugendbildung (Ferienfreizeiten, Ferienaktionen, Mitarbeiterschulungen etc.) zu beantragen.
Zweck eines Zuschusses ist es, Kindern und Jugendlichen eine Teilnahme an oben genannten Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Eine Förderung kann nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen. Der Förderantrag ist spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme zu stellen; der entsprechende Teilnehmernachweis ist unmittelbar nach Beendigung der Maßnahme per Mail mail[at]foerderverein.evvkg.de einzureichen.